Mikrowelle

Schüler haben in der Mittagspause die Möglichkeit, in der Mensa von zu Hause mitgebrachte Mahlzeiten aufzuwärmen.

Hierfür gelten folgende Bestimmungen und Regelungen:

  • Die Mikrowellen befinden sich in der Mensa.
  • Die Benutzung ist nur während der Mittagsessenszeit (13.00 Uhr bis 14.00 Uhr) möglich. In dieser Zeit stellt Aramark eine spezielle, zusätzliche Aufsicht zur Verfügung, die ausschließlich zur Überwachung und Unterstützung der Mikrowellen-Nutzung da ist.
  • Kinder dürfen die Mikrowellen nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Eltern benutzen. Bei der Anmeldung über den Online-Link wird gleichzeitig auf etwaige Haftungsansprüche, die aus der fehlerhaften Nutzung der Mikrowellen entstehen könnten, gegenüber der Schule bzw. dem Schulverein verzichtet.

Um die Kosten für die Anschaffung und Wartung der Mikrowellen sowie das zusätzliche Personal zu kompensieren, wird die Nutzung – wie vor der Pandemie – kostenpflichtig sein.

Es gibt 2 Optionen, dieses Angebot zu nutzen:

Option1: Festanmeldung: Sie buchen die Mikrowellen-Nutzung für 8,00€ monatlich. Somit kann Ihr Kind täglich das Angebot nutzen. Diese Gebühr wird monatlich mit der Schulgeldquote eingezogen.

Option 2: Nutzung bei Bedarf: Sie kaufen an der Rezeption für 8,00 € in bar eine „Bonkarte“, welche 10 Nutzungen der Mikrowellen enthält. Damit kann Ihr Kind dann bei Bedarf das Angebot 10mal über einen längeren Zeitraum nutzen. Diese Tickets haben kein Ablaufdatum. Nicht genutzte Ticketbeträge werden jedoch nicht zurückerstattet. Diese Option ist sicherlich für Schüler*innen geeignet, die nicht täglich die Mikrowellen nutzen wollen. Für den Erwerb einer Bonkarte muss ebenfalls im Vorfeld das Online-Formular ausgefüllt werden.

Zum Verfahren:

Die Anmeldung für die Mikrowellen-Nutzung erfolgt sowohl bei Festanmeldung, als auch zur Beantragung einer „Bonkarte“ immer über folgendes Online-Formular: https://forms.office.com/e/7E2FtAjXSx

Die „Bonkarte“ muss nach Aufbrauchen wieder neu beantragt werden. Die monatliche Nutzung wird automatisch fortgeführt, ist jedoch selbstverständlich monatlich kündbar. Die Kündigung muss bis zum 15. des Vormonats schriftlich eingereicht sein.

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