Mikrowelle

Grundschule

Ihr Kind hat nun drei Möglichkeiten, sein Mittagessen in der Mittagspause (13:10 Uhr – 13:40 Uhr) zu sich zu nehmen:

  • 1. Option: Essen in der Mensa
    Sie melden Ihr Kind in der Mensa an und Ihr Kind nimmt täglich sein Mittagessen in der Mensa ein.

Zum Anmeldeverfahren:

Ab diesem Schuljahr können Sie das Essen direkt bei Aramark und nicht mehr über das Sekretariat bestellen. Zu diesem neuen Verfahren haben Sie bereits die entsprechenden Informationen per Mail am 25. Juni erhalten und finden diese auch auf unserer Homepage unter „Mensa“.

  • 2. Option: Mikrowellennutzung
    Sie geben Ihrem Kind täglich Essen mit, das aufgewärmt werden soll, und melden Ihr Kind für die Mikrowellennutzung an.
    Hierfür gelten folgende Bestimmungen und Regelungen:
    – Die Mikrowellen befinden sich im Bereich der Mensa.
    – Die Benutzung ist nur während der Mittagsessenszeit (13:10 Uhr bis 13:40 Uhr) möglich. In dieser Zeit stellt Aramark eine spezielle, zusätzliche Aufsicht zur Verfügung, die ausschließlich zur Überwachung und Unterstützung der Mikrowellen-Nutzung abgestellt ist.
    – Kinder dürfen die Mikrowellen nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Eltern benutzen. Bei der Anmeldung über den Online-Link wird gleichzeitig auf etwaige Haftungsansprüche, die aus der fehlerhaften Nutzung der Mikrowellen entstehen könnten, gegenüber der Schule bzw. dem Schulverein verzichtet.
    Um die Kosten für die Anschaffung und Wartung der Mikrowellen sowie das zusätzliche Personal zu kompensieren, wird die Nutzung – wie vor der Pandemie – kostenpflichtig sein.
    So können Sie das Angebot nutzen:
    Sie buchen die Mikrowellen-Nutzung für 8,00€ monatlich. Somit kann Ihr Kind täglich das Angebot nutzen. Diese Gebühr wird monatlich mit der Schulgeldquote eingezogen.
    oder: Nutzung bei Bedarf: Sie kaufen an der Rezeption für 8,00 € in bar eine „Bonkarte“, welche 10 Nutzungen der Mikrowellen enthält. Damit kann Ihr Kind dann bei Bedarf das Angebot 10mal über einen längeren Zeitraum nutzen. Diese Tickets haben kein Ablaufdatum. Nicht genutzte Ticketbeträge werden jedoch nicht zurückerstattet. Diese Option ist sicherlich für Schüler*innen geeignet, die nicht täglich die Mikrowellen nutzen wollen.
    Für den Erwerb einer Bonkarte muss ebenfalls im Vorfeld das Online-Formular ausgefüllt werden.

Zum Verfahren:
Die Anmeldung für die Mikrowellen-Nutzung erfolgt sowohl bei Festanmeldung, als auch zur Beantragung einer „Bonkarte“ immer über das Online-Formular

Zum Anmeldeverfahren:

Anmeldeschluss ist der 13.09.2024. Die Anmeldung für die Mikrowellen-Nutzung erfolgt sowohl bei Festanmeldung, als auch zur Beantragung einer „Bonkarte“  immer über das                  Online-Formular.

  • 3. Option: Butterbrotessen
    Ihr Kind nimmt sein mitgebrachtes, kaltes Essen (im Sinne eines Butterbrots) in einem Klassenraum unter Aufsicht ein. Das Angebot ist kostenlos, eine Anmeldung ist aber verpflichtend. Bitte melden Sie Ihr Kind, wenn Sie diesen Service nutzen möchten, über den Link an.

Zum Anmeldeverfahren:

Anmeldeschluss ist der 13.09.2024. Die Anmeldung für die Butterbrotessensgruppe-Nutzung erfolgt über das Online-Formular.

Sekundaria

Die Schule wird ab Montag, den 09.09.2024 wieder in der Mittagspause die Möglichkeit anbieten, dass Ihr Kind in der Mensa von zu Hause mitgebrachte Mahlzeiten aufwärmen kann.

Hierfür gelten folgende Bestimmungen und Regelungen:
– Die Mikrowellen befinden sich im vorderen Bereich der Mensa.
– Die Benutzung ist nur während der Mittagsessenszeit (13.00 Uhr bis 14.00 Uhr) möglich. In dieser Zeit stellt Aramark eine spezielle, zusätzliche Aufsicht zur Verfügung, die ausschließlich zur Überwachung und Unterstützung der Mikrowellen-Nutzung abgestellt ist.
– Kinder dürfen die Mikrowellen nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Eltern benutzen. Bei der Anmeldung über den Online-Link wird gleichzeitig auf etwaige Haftungsansprüche, die aus der fehlerhaften Nutzung der Mikrowellen entstehen könnten, gegenüber der Schule bzw. dem Schulverein verzichtet.
Um die Kosten für die Anschaffung und Wartung der Mikrowellen sowie das zusätzliche Personal zu kompensieren, wird die Nutzung – wie vor der Pandemie – kostenpflichtig sein.
Es gibt 2 Optionen, dieses Angebot zu nutzen:
Option1: Festanmeldung: Sie buchen die Mikrowellen-Nutzung für 8,00€ monatlich. Somit kann Ihr Kind täglich das Angebot nutzen. Diese Gebühr wird monatlich mit der Schulgeldquote eingezogen.
Option 2: Nutzung bei Bedarf: Sie kaufen an der Rezeption für 8,00 € in bar eine „Bonkarte“, welche 10 Nutzungen der Mikrowellen enthält. Damit kann Ihr Kind dann bei Bedarf das Angebot 10mal über einen längeren Zeitraum nutzen. Diese Tickets haben kein Ablaufdatum. Nicht genutzte Ticketbeträge werden jedoch nicht zurückerstattet. Diese Option ist sicherlich für Schüler*innen geeignet, die nicht täglich die Mikrowellen nutzen wollen.
Für den Erwerb einer Bonkarte muss ebenfalls im Vorfeld das Online-Formular ausgefüllt werden.
Zum Verfahren:
Die Anmeldung für die Mikrowellen-Nutzung erfolgt sowohl bei Festanmeldung, als auch zur Beantragung einer „Bonkarte“ immer über das Online-Formular.
Die „Bonkarte“ muss nach Aufbrauchen wieder neu beantragt werden. Die monatliche Nutzung wird automatisch fortgeführt, ist jedoch selbstverständlich monatlich kündbar. Die Kündigung muss bis zum 15. des Vormonats schriftlich eingereicht sein.

Nach oben scrollen